Ein Green Lease ist ein Mietvertrag mit Vereinbarungen zur Nachhaltigkeit, etwa zum Austausch von Verbrauchsdaten, zu Materialien im Ausbau sowie zu Rückbau und Rückgabe der Fläche. Im Deutschen spricht man auch vom grünen Mietvertrag.
Typische Inhalte
- Austausch von Verbrauchsdaten zu Energie, Wasser und Abfall
- Anforderungen an Materialien und Bauweise im Mieterausbau
- Regeln für Rückbau, Rückgabe und Übernahme von Einbauten
- gemeinsame Ziele, etwa für eine Zertifizierung
Bedeutung für den Innenausbau
Klassische Green Leases zielen vor allem auf den Gebäudebetrieb. Für Filialisten liegt der größere Hebel im Ausbau: Wenn Mieter und Vermieter regeln, dass rückbaufähige Einbauten in der Fläche bleiben oder von einem Nachmieter übernommen werden dürfen, entfällt Rückbau, und der Restwert bleibt erhalten. Das verknüpft den Mietvertrag direkt mit der Restwertrückführung.
Grenzen
Green-Lease-Klauseln sind meist freiwillig und unterschiedlich verbindlich formuliert. Ihr Nutzen hängt davon ab, ob sie messbare Pflichten enthalten und bei Mietende tatsächlich angewendet werden.
Hinweis: Dieser Eintrag erklärt das Prinzip. Die Vertragsgestaltung gehört in die Rechtsberatung.