Der Mieterausbau ist der vom Mieter auf eigene Kosten hergestellte Innenausbau einer angemieteten Fläche, im Unterschied zum Ausbau durch den Vermieter. Im Handel ist er der Regelfall: Filialisten mieten Flächen im Rohbau- oder Grundausbauzustand und gestalten den Laden selbst. Die eingebauten Bauteile wie Möbel, Trockenbau, Decken, Beleuchtung und Technik werden auch Mietereinbauten genannt.
Zuständigkeiten
Wer was baut und bezahlt, regelt der Mietvertrag, häufig über eine Baubeschreibung mit Schnittstellenliste. Beteiligt sind in der Regel Mieter, Vermieter und Fachplaner, etwa für Brandschutz, Haustechnik und Tragwerk.
Relevanz für Genehmigung, Brandschutz und Rückbau
Je nach Umfang braucht der Mieterausbau eine Baugenehmigung und muss zum Brandschutzkonzept des Gebäudes passen. Bei Mietende ist er meist zurückzubauen, das regelt die Standortübergabe. Bilanziell werden Mietereinbauten über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Der eigentliche Hebel im Filialnetz
Weil der Filialist Planung, Beschaffung und Rückbau selbst verantwortet und dieselben Einbauten in vielen Filialen wiederkehren, ist der Mieterausbau und nicht die Gebäudehülle der Hebel für Kosten und Ressourcen im Filialportfolio. Hier setzen Wiederverwendung und Restwertrückführung an.