Wiederverwendung von Ladeneinbauten

Wiederverwendung ist der erneute Einsatz von Einbauten, Möbeln oder Bauteilen einer Filiale für denselben Zweck, in derselben oder einer anderen Filiale, ohne Aufbereitung zu Rohstoff. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 6 KrWG) steht die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor dem Recycling: Bauteil und Wert bleiben erhalten, statt nur Material zurückzugewinnen.

Umlagerung im Filialportfolio

Für Filialisten ist die Umlagerung der Regelfall: Ausgebaute Regale, Theken oder Leuchten einer Filiale werden in einer anderen Filiale desselben Filialportfolios eingebaut. Das funktioniert, weil Standorte gleichzeitig in unterschiedlichen Phasen sind. Während eine Filiale umgebaut wird, wird eine andere eröffnet.

Voraussetzungen

Grenzen

Brandschutzanforderungen, fehlende Prüfnachweise und Änderungen im Markenauftritt können eine Wiederverwendung von Mietereinbauten ausschließen. Wird ein Bauteil für einen anderen Zweck eingesetzt, spricht man von Umnutzung. Welche Option den Wert am besten erhält, beschreibt die Restwertrückführung.

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